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   VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14   

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VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14 (https://dejure.org/2016,38165)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 3 A 1154/14 (https://dejure.org/2016,38165)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 3 A 1154/14 (https://dejure.org/2016,38165)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86

    Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Der Bewertungsspielraum überlässt dem Prüfer die Beurteilung darüber, inwieweit sich ein Fehler des Prüflings - hier die Ermittlung der Gesamtkosten - als möglicher Folgefehler auf die Bewertung der Prüfungsleistung im Übrigen auswirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, juris; BayVGH, Urt. v. 29.12.1992 - 3 B 92.399 -, juris).

    Darüber, was der Prüfling richtig oder falsch gemacht hat, haben grundsätzlich die Prüfer im Rahmen ihrer Beurteilungsermächtigung zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, juris m. w. N.).

  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Hierbei geht es um die Zuordnung der festgestellten Leistungen zu einem standardisierten Leistungsbild; ob und in welcher Weise bei Anwendung eines Punkteschemas jeweils Punkte zu vergeben sind, unterfällt dem Bewertungsspielraum (VG Augsburg, Urt. v. 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.12.1992 - 3 B 92.399
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Der Bewertungsspielraum überlässt dem Prüfer die Beurteilung darüber, inwieweit sich ein Fehler des Prüflings - hier die Ermittlung der Gesamtkosten - als möglicher Folgefehler auf die Bewertung der Prüfungsleistung im Übrigen auswirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, juris; BayVGH, Urt. v. 29.12.1992 - 3 B 92.399 -, juris).
  • VG Trier, 14.04.1989 - 1 K 209/87
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Insbesondere besteht für die Prüfer keine Pflicht, einen richtigen Berechnungsmodus bei falschem Ergebnis positiv zu bewerten und deshalb innerhalb der Einzelbewertungen weitere Differenzierungen des Prüfungserfolges einzuführen (VG Trier, Urt. v. 14.04.1989 - 1 K 209/87 -, juris).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, juris) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk - zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, juris) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk - zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden.
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Soweit den Prüfern danach im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen ein Bewertungsspielraum verbleibt, hat das Gericht lediglich zu überprüfen, ob die Grenzen dieses Spielraums überschritten worden sind, weil die Prüfer etwa von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, juris).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, juris).
  • VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14

    Beurteilungsfehler; erneute Durchführung; mündliche Prüfung; Neubewertung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14
    Im Falle von sogenannten Verbesserungsklagen wäre ein Rechtsschutzbedürfnis nämlich nur dann gegeben, wenn die angestrebte Verbesserung tatsächlich positive Folgen für den Prüfling hätte, wenn etwa der Erfolg einer Bewerbung um eine bestimmte Stelle von dem verbesserten Ergebnis abhängt (VG Lüneburg, Urt. v. 14.04.2016 - 6 A 449/14 -, juris m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 03.08.2021 - 3 E 148/21

    Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk - Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Mit Urteil vom 25.05.2016 (3 A 1154/14 MD) wurde mit der Kostenlast die Klage des Antragstellers gegen den B. (Antragsgegner) wegen des Nichtbestehens der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk abgewiesen.

    Unstreitig ist der Erinnerungsführer nach dem klageabweisenden Urteil vom 25.05.2016 (3 A 1154/14 MD) zur Kostentragung verpflichtet.

    Ausgehend von der Beteiligten-Konstellation im Rubrum des Urteils vom 25.05.2016 (3 A 1154/14 MD) ist der B. als dortiger Beklagter und jetziger Erinnerungsgegner und Kostenantragsteller nicht zur Geltendmachung der im Widerspruchsverfahren bei dem Meisterprüfungsausschuss entstandenen Kosten berechtigt.

    Demnach ist der B. richtiger Beklagter in dem Ursprungs Verfahren 3 A 1154/14 gewesen und nicht etwa der Meisterprüfungsausschuss selbst.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2021 - 1 O 75/21

    Beurteilung der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk

    Gegenstandslos wurde zugleich die Kostenlastentscheidung in Ziff. 5 des Widerspruchsbescheides der Landesdirektion Sachsen vom 3. August 2015, wonach der Kläger auf Antrag des Meisterprüfungsausschusses diesem 90 % der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen zu erstatten habe (was ursprünglich zu einer Kostenfestsetzung i. H. v. 1.117,06 ? = 90 % von 1.239,18 ? führte, vgl. KfB d. LDir. Sachsen vom 9. Mai 2019, S. 2 Abs. 5, S. 6 Abs. 3, Bl. 215, 219 d. GA 3 A 1154/14 MD).

    Zudem mag es zwar sein, dass die Widerspruchsbehörde weder die Fachkunde hat, die einzelnen gerügten Punkte zu beurteilen, noch den Wertungsspielraum der Prüfer ersetzen kann und deshalb unter Umständen zwingend auf eine derartige Fachstellungnahme angewiesen ist (vgl. KfB d. LDir. Sachsen v. 9. Mai 2019, S.7 z. Termin 1. April 2015, Bl. 220 d. GA 3 A 1154/14 MD).

  • VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Das Verwaltungsgericht Magdeburg urteilte in einem insoweit vergleichbaren Fall zu einer Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk, dass "dieser Bewertungsmaßstab zwar hoch sein möge, aber im Bewertungsspielraum der Beklagten liege" (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 25.5.2016 - 3 A 1154/14 -, ).
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